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Ihr Zentralheizungskessel ist das schlagende Herz Ihres Hauses. Ohne Heizkessel kein warmes Wasser, keine angenehmen 21 Grad im Wohnzimmer, keine warmen Handtücher im Bad. Deshalb sollten Sie sich gut um Ihren Heizkessel kümmern. Die regelmäßige Kontrolle und Wartung Ihres Zentralheizungskessels ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Lesen Sie hier, was genau bei so einem Check-up passieren muss.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Zentralheizungen mit Gas und mit flüssigen und festen Brennstoffen. Wenn Sie mit Erdgas, Butan oder Propan heizen und Ihr Kessel eine Leistung von mindestens 20 kW hat, ist eine zweijährliche Kontrolle vorgeschrieben.
Andere Kessel müssen häufiger kontrolliert werden. In folgenden Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Kessel jedes Jahr überprüfen zu lassen:
Sie als Endbenutzer sind für die Wartung Ihres Kessels verantwortlich. Das gilt sowohl für Eigentümer, die gleichzeitig Bewohner sind, als auch für Mieter. Überprüfen Sie die aktuelle Bescheinigung und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit einem anerkannten Techniker für eine neue Kontrolle:
Für Öfen und elektrische Heizgeräte gelten andere Regeln.