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Gesetzlich vorgeschriebene Wartung des Zentralheizungskessels: Wie funktioniert das eigentlich?

Gesetzlich vorgeschriebene Wartung des Zentralheizungskessels: Wie funktioniert das eigentlich?

Ihr Zentralheizungskessel ist das schlagende Herz Ihres Hauses. Ohne Heizkessel kein warmes Wasser, keine angenehmen 21 Grad im Wohnzimmer, keine warmen Handtücher im Bad. Deshalb sollten Sie sich gut um Ihren Heizkessel kümmern. Die regelmäßige Kontrolle und Wartung Ihres Zentralheizungskessels ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Lesen Sie hier, was genau bei so einem Check-up passieren muss.

Wartung eines Gaszentralheizungskessels

Das Gesetz unterscheidet zwischen Zentralheizungen mit Gas und mit flüssigen und festen Brennstoffen. Wenn Sie mit Erdgas, Butan oder Propan heizen und Ihr Kessel eine Leistung von mindestens 20 kW hat, ist eine zweijährliche Kontrolle vorgeschrieben.

Wartung eines Heizöl- oder Festbrennstoffzentralheizungskessels

Andere Kessel müssen häufiger kontrolliert werden. In folgenden Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Kessel jedes Jahr überprüfen zu lassen:

  • Zentralheizung mit Heizöl mit einer Leistung von mindestens 20 kW
  • Zentrale Heizgeräte mit Holz, Pellets, Steinkohle oder anderen Festbrennstoffen

So gehen Sie vor

Sie als Endbenutzer sind für die Wartung Ihres Kessels verantwortlich. Das gilt sowohl für Eigentümer, die gleichzeitig Bewohner sind, als auch für Mieter. Überprüfen Sie die aktuelle Bescheinigung und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit einem anerkannten Techniker für eine neue Kontrolle:

  • Der Techniker überprüft verschiedene Dinge: den Schornstein oder Rauchgasabzug, das Gerät selbst, die Verbrennung, die Belüftung im Heizraum usw. Ist Ihr Kessel noch tipptopp in Ordnung? Dann muss meist nicht viel geschehen. Manchmal muss der Techniker natürlich doch seine Geräte hervorholen, um Ihre Anlage zu reinigen und wieder korrekt einzustellen.
  • Nach abgeschlossener Kontrolle stellt der Techniker Ihnen eine Reinigungs- und Verbrennungsbescheinigung aus. Bewahren Sie die beiden letzten Bescheinigungen auf und legen Sie – sofern zutreffend – dem Eigentümer eine Kopie vor.

Für Öfen und elektrische Heizgeräte gelten andere Regeln.